AGB

ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

  1. Ein Maklervertrag mit uns kommt zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Erteilung eines Maklerauftrages oder Inanspruchnahme unserer Maklerleistung wie beispielsweise die Anforderung eines Exposés oder die Durchführung einer Objektbesichtigung zustande. Wir erbringen unsere Maklerleistung mit der Sorgfalt ordentlicher Kaufleute.
  2. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich, sofern keine gegenteilige Vereinbarung getroffen wird. Die objektbezogenen Angaben beruhen auf den Informationen Dritter, die von uns nicht überprüft wurden und für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir keine Haftung übernehmen.
  3. Unsere Angebote, Objektnachweise und/oder Exposés sind nur für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Jede unbefugte Weitergabe unserer Angebote, Objektnachweise und/oder Exposés an Dritte, auch an Vollmacht- oder Auftraggeber des Auftraggebers bzw. des Interessenten, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht.
  4. Ist dem Auftraggeber ein von uns angebotenes Objekt bzw. eine von uns nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich schriftlich bekannt zu geben und, falls wir dies verlangen, den Nachweis darüber zu führen, auf welche Weise er die Vorkenntnis erlangt hat.
  5. Wird ein von uns angebotenes Objekt bzw. eine von uns nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit dem Auftraggeber danach durch Dritte erneut angeboten oder nachgewiesen, berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht; in diesem Fall ist es seine Sache, den Dritt-Anbieter auf die durch uns erlangte Vorkenntnis hinzuweisen.
  6. Unser Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Hauptvertrages. Soweit keine gegenteilige Vereinbarung getroffen wird, beträgt die Provision jeweils inkl. MwSt. bei Immobilien-Kaufverträgen 3,57 % des Kaufpreises zzgl. etwaiger weiterer Leistungen des Käufers (z. B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse von Einrichtungen etc.) sowie bei Mietverträgen 2,38 Monatsmieten (netto/kalt) für den Mieter bei Vorliegen eines Suchauftrages. Ein provisionspflichtiger Hauptvertrag liegt dabei auch dann vor, wenn der vom Auftraggeber beabsichtigte wirtschaftliche Zweck durch Erwerb von Gesellschaftsrechten, Ersteigerung, Schenkung oder dergleichen erreicht wird.
  7. Der Auftraggeber hat uns über alle Umstände, die unsere Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Kommt es zum Abschluss des Hauptvertrages, hat er uns hierüber unverzüglich zu unterrichten und uns die Vertragskonditionen bekannt zu geben, die für die Berechnung unserer Provision von Bedeutung sind.
  8. Wir sind berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
  9. Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist München Gerichtsstand und Erfüllungsort.
  10. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass wir die Daten, die sich aus dem Maklervertrag und seiner Durchführung ergeben, erheben, verarbeiten, nutzen und im erforderlichen Umfang an den Verkäufer bzw. den Vermieter übermitteln.
  11. Abweichungen und/oder Ergänzungen von unseren vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
  12. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt dann eine gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.